Hinweisgeberschutz
Verantwortungsvoll handeln – Missstände melden
Die Hanebutt Gruppe verpflichtet sich zu ethischem und gesetzeskonformem Handeln. Wir erwarten von allen Mitarbeitenden, Geschäftspartnern und Dritten, dass sie sich entsprechend verhalten.
Trotz aller Sorgfalt kann es vorkommen, dass Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder interne Richtlinien beobachtet werden. Um solchen Missständen frühzeitig begegnen zu können, haben wir ein sicheres und vertrauliches Meldesystem eingerichtet.
Was können Sie melden?
Sie können Verstöße melden, die sich schädigend auf einen selbst, Kolleginnen und Kollegen, unsere Unternehmen, unsere Kunden oder die Allgemeinheit auswirken könnten.
Beispiele für meldewürdige Verstöße:
- Korruption oder Bestechung
- Geldwäsche
- Betrug oder Untreue
- Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen
- Diskriminierung oder Belästigung
- Arbeitsrechtliche Verstöße
- Umweltdelikte
- Produktsicherheitsverstöße
- Sonstige gesetzliche Verstöße
Wer kann einen Hinweis geben?
Jede Person kann einen Hinweis geben, insbesondere:
- Aktuelle und ehemalige Mitarbeitende
- Bewerberinnen und Bewerber
- Lieferanten und Geschäftspartner
- Kunden
- Dritte, die im beruflichen Kontext von Verstößen erfahren
Wie können Sie einen Hinweis geben?
1. Online-Meldeportal (empfohlen)
Unser sicheres Online-Meldeportal ermöglicht es Ihnen, Hinweise anonym oder unter Angabe Ihrer Identität zu übermitteln.
Ablauf:
- Rufen Sie das Meldeportal über den oben genannten Link auf.
- Beantworten Sie die Fragen zum Vorfall (ca. 10 Minuten).
- Überprüfen Sie Ihre Angaben am Ende.
- Übermitteln Sie Ihren Hinweis sicher und verschlüsselt.
Wichtig: Nur speziell beauftragte Vertrauenspersonen können die eingegangenen Informationen lesen. Die Vertraulichkeit wird dauerhaft gewahrt.
2. Telefonische Meldung
Gerne können Sie Ihren Hinweis auch telefonisch abgeben. Unser Meldestellenbeauftragter steht Ihnen während der Geschäftszeiten zur Verfügung.
Meldestellenbeauftragter:
Herr Frank Frohme
CMI Compliance Monitor UG (haftungsbeschränkt)
Telefon: +49 172 8671517
Erreichbarkeit: Montag bis Freitag: 09:00 – 17:00 Uhr
Was passiert nach Ihrer Meldung?
Innerhalb von 7 Tagen erhalten Sie eine Eingangsbestätigung Ihrer Meldung.
Ihre Meldung wird sorgfältig und vertraulich geprüft.
Innerhalb von 3 Monaten erhalten Sie eine Rückmeldung über die ergriffenen oder geplanten Maßnahmen.
Ihre Identität wird streng vertraulich behandelt und nur gegenüber speziell autorisierten Personen offengelegt.
Schutz des Hinweisgebers
Wir schützen Hinweisgeber vor jeglichen Formen der Benachteiligung, Vergeltung oder Diskriminierung aufgrund ihrer Meldung. Dies gilt unabhängig davon, ob sich der Verdacht im Nachhinein bestätigt oder nicht – vorausgesetzt, die Meldung erfolgte in gutem Glauben.
Ihre Rechte als Hinweisgeber:
- Schutz vor Benachteiligung am Arbeitsplatz
- Vertrauliche Behandlung Ihrer Identität
- Recht auf Eingangsbestätigung und Rückmeldung
- Recht auf Information über den weiteren Verlauf
Datenschutz
Alle im Rahmen des Hinweisgeberschutzsystems verarbeiteten personenbezogenen Daten werden streng vertraulich und ausschließlich zum Zweck der Bearbeitung Ihrer Meldung verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG).
Ausführliche Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Kontakt
Bei Fragen zum Hinweisgeberschutz können Sie sich an unseren Meldestellenbeauftragten wenden:
Frank Frohme
CMI Compliance Monitor UG (haftungsbeschränkt)
Osterbergstr. 13
30900 Wedemark
Telefon: +49 172 8671517
E-Mail: dsb@cmi-compliance.de